EU-Weinmarktordnung
Am 1. August 2009 tritt die neue EU-Weinmarktordnung in Kraft. Jetzt fragt sich natürlich jeder Konsument, was ist das, interessiert mich das, brauch ich das? Die Antwort ist relativ einfach: Ja, ja und ja! In dieser Weinmarktordnung sind gravierende Änderungen vorgesehen. So ist zum Beispiel die mithin wichtigste Regelung dieser Weinmarktsordnung die mehr oder minder Abkehr vom bisherigen Qualitätsweinprinzips hin zu einer Art garantierten Ursprungsbezeichnung. Das ist meiner Meinung nach schon lange fällig. In Deutschland wird, wie in keinem anderen Weinbauland der Welt, die Qualitätsbezeichnung des Weines am Zuckergehalt der Traube festgemacht. Das ist absurd, denn ein hoher Zuckergehalt der Traube sagt noch gar nichts über die Qualität des Weines aus. Im Gegenteil. Wieviel Imageschaden haben all die grauenvollen "Spät- und Auslesen" angerichtet, die in den vergangenen Jahrzehnten den Markt überschwemmt haben. Jetzt wäre die Chance da, eine Art Appelationssystem einzuführen, wie es fast überall in Europa Standart ist. Das würde auch dem Verbraucher helfen durch das Dickicht der Weinbezeichnungen zu sehen. Natürlich steht das im Widerspruch zur deutschen Weinkultur. Aber manchmal muss man sich von Dingen trennen können um weiter zu kommen. Wenn man sich im Übrigen die Weine ansieht, die im In- und Ausland auf dem Markt erfolgreich sind, so sind das größtenteils die "normalen" Qualitätsweine und eben nicht die Kabinett-, Spätlese- oder "sonstwieauchimmerprädikatsweine". Je einfacher die Bezeichnung, umso besser. Ein weiterer wichtiger Punkt der Weinmarktordnung ist die Freigabe der Pflanzrechte. Bisher brauchte man diese zwingend, um einen Weinberg bepfanzen zu dürfen. Das soll wegfallen. Das würde bedeuten, dass künftig jedes "weinbergwürdige" Areal mit Reben bestockt werden dürfte. Das ist natürlich kritisch. Einerseits sind diese Pflanzrechte ein Anachronismus, noch dazu ein teurer, denn es wird mitunter ein schwunghafter Handel mit diesen Rechten getrieben. Andererseits sind diese Rechte auch eine Art Schutz. Bei einem Wegfallen dieser "Vorschrift" steht zu befürchten, dass jeder Acker künftig bepflanzt wird. Ich glaube zwar an die Vernunft der Winzer, aber irgendwie dann doch nicht so hundertprozentig.
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